Informationen zu Spendenbescheinigungen

Wenn Sie auf dem Überweisungsträger ihre Adresse schreiben, schicken wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung (so die amtliche Bezeichnung) zu.

Grundsätzlich unterliegen Geldspenden bis 200 € (ab 2020: bis 300 €) einem einfachen Zuwendungsnachweis. Dazu genügt der Kontoauszug oder die von uns handgeschriebene Bareinzahlungsquittung beim Empfang des Geldes. Zusätzlich müssen Sie beim Finanzamt die folgende Bestätigung hinzufügen, die Sie einfach ausdrucken können:
Download Beleg für Finanzamt